Die Handwerkskammer für Mittelfranken ist Eigentümer dieses markenrechtlich geschützten Gütesiegels.
Unternehmen, die die Qualifikation „Qualitätsverbund umweltbewusster Betriebe“ erlangt haben, können das Gütesiegel führen.
Der Programmeigner gestattet der Zertifizierungsstelle die Nutzung des QuB-Logos auf deren Zertifikaten und in deren Publikationen.
Nutzung und Kontrolle des Gütesiegels
Das Logo darf nur von QuB-zertifizierten Unternehmen und nur während der Gültigkeitsdauer der Zertifizierung verwendet werden. Um die Eigenschaften, für die das Logo steht, glaubwürdig zu vermitteln, müssen QuB-registrierte Unternehmen folgendes beachten:
- Ein QuB-zertifiziertes Unternehmen kann das Zertifizierungszeichen in allen digitalen und gedruckten Werbematerialien anbringen, wobei darauf geachtet werden muss, dass nicht unterstellt wird, dass bestimmte Produkte zertifiziert sind.
- Es muss eine eindeutige Beziehung zwischen dem Logo und dem QuB-zertifizierten Unternehmen erkennbar sein.
- Akkreditierungs-/Zertifizierungsstandards und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Vorrang. Die Verwendung des Prüfzeichens ist ein Recht, das vom Programmeigner bzw. von der Zertifizierungsstelle verliehen wird. Wenn die Zertifizierung entzogen oder beendet wird, muss die Verwendung aller Werbematerialien eingestellt werden, die einen Verweis auf die QuB-Zertifizierung enthält.
- Die Verwendung des Zertifizierungszeichens ist ausschließlich für den im Zertifikat genannten Anwendungsbereich zulässig.
- Die Schrift und Farben sowie die Größe des Logos sind vom programmeigner vordefiniert und dürfen nicht verändert werden. Das Logo wird vom Programmeigner zur Verfügung gestellt.
Die angemessene Nutzung des Konformitätszeichens wird im Rahmen des Audits durch die Zertifizierungsstelle überwacht.